Im Rahmen der BEG können folgende energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden:
- Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.
- Installation oder Optimierung von Lüftungsanlagen, insbesondere von Wärmerückgewinnungssystemen.
- Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen oder die Optimierung der Regelungstechnik.
-Der Austausch alter Heizungsanlagen durch neue, effiziente Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, wie z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie.
Zusätzlich können die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten mit bis zu 50 % gefördert werden.